Allgemeine Verkaufs- und
Lieferbedingungen der Freund GmbH
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I. Geltungsbereich der AGB
- Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Freund GmbH, Zeißstraße 14,
37327 Leinefelde-Worbis, (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Auf Verbraucher im Sinne des § 13 BGB finden diese AGB keine Anwendung. - Die AGB gelten für alle Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“ oder „Waren“), ohne Rücksicht darauf, ob die Freund GmbH die Waren selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 Abs. 1 BGB).
- Anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Als Verkäufer führen wir Lieferungen und Leistungen ausschließlich nur zu diesen Bedingungen durch. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil und gelten nur insoweit, als diese Bedingungen diesen AGB nicht widersprechen und insoweit wir die Gültigkeit ausdrücklich bestätigen.
II. Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag, Unterlagen, Schutzrechte und Unterauftragnehmer
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine Bindung bestätigt wird.
- Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 5 Werktagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
- Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von dem Verkäufer zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit den Zulieferern. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Etwaige Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.
- Der Verkäufer behält sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Mustern und Vorschlägen, Plänen, Zeichnungen oder technischen Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung ausdrücklich vor. Diese Gegenstände und/oder Informationen dürfen nur im Zusammenhang mit den vom Verkäufer gelieferten Waren verwendet und Dritten nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.
- Liefert der Verkäufer aufgrund von Vorgaben oder Unterlagen des Kunden, steht dieser dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Information keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt den Verkäufer von der Prüfung der Rechtslage frei. Wird der Verkäufer in diesem Fall von einem Dritten wegen einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, den Verkäufer auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen und allen damit verbundenen erforderlichen Aufwendungen freizustellen.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die von dem Kunden beauftragte Vorarbeiten, wie die Erstellung von Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen, Modellen, Projektplanungen sowie Kostenvoranschläge vergütungspflichtig.
- Der Verkäufer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungsverpflichtungen Unterauftrag-nehmer bzw. Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
III. Preise und Zahlung
- Die Preise gelten ab Werk bzw. ab örtlichem Verkaufslager, von dem aus die Versendung geschieht. Sie schließen die Verladung im Werk bzw. Verkaufslager ein, nicht jedoch die Verpackung und die gesetzliche Umsatzsteuer. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind 50 % des Kaufpreises bei Vertragsschluss und 40 % nach Lieferung der Ware fällig und zahlbar. Die restlichen 10 % sind fällig und zahlbar nach erfolgter Abnahme.
- Rechnungen des Verkäufers sind innerhalb von 14 Tagen rein netto zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Erfüllungsort für die Kaufpreiszahlung ist der Sitz des Verkäufers.
- Mit Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungserhalt gerät der Kunde in Verzug. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden Verzugszinssatz zu verzinsen, derzeit 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Darüber hinaus fällt die Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40,00 € an. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens unter Anrechnung auf die Verzugsschadenspauschale vor.
- Bei Eintritt von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind (z.B. wiederholter Zahlungsverzug) kann der Verkäufer seine sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele sofort fällig stellen und unverzüglich Zahlung verlangen. Weitere Lieferungen können von einer Vorauszahlung des Kunden abhängig gemacht werden.
- Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Der Preis ist der vom Verkäufer genannte aktuelle Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Sollte zwischen Bestellung und Lieferung/Leistung außerhalb der Einflussmöglichkeit des Verkäufers eine wesentliche Veränderung der Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, also der Material- und Herstellungskosten, der Energiekosten, Transportkosten, der tariflich geschuldeten Löhne, der Steuern und sonstigen Abgaben erfolgen oder Wechselkursschwankungen, Währungsregularien oder Zolländerungen stattfinden, so ist der Verkäufer nach billigem Ermessen berechtigt unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Kunden und vor Ausführung der Lieferung/Leistung den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Etwaige Steigerungen bei einer Kostenart dürfen vom Verkäufer nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Kostenarten erfolgt. Bei Kostensenkungen sind die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der Verkäufer wird die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, sodass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Soweit Lieferungen des Verkäufers nicht im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses erbracht werden, steht dem Verkäufer das Recht zur Preisanpassung erstmalig 4 Monate nach Vertragsschluss zu. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung von mehr als 10 % die Möglichkeit zu, den Vertrag mit einer Frist von 10 Tagen zu kündigen, es sei denn die Preisanpassung war bei Bestellung vereinbart. Im Falle einer Kündigung des Vertrages durch den Kunden gelten die bisherigen Preise bis zum Vertragende fort. Unberührt bleibt die Regelung des § 315 BGB, insbesondere die Möglichkeit der gerichtlichen Billigkeitskontrolle der Preisanpassung gemäß § 315 Abs. 3 BGB.
IV. Lieferung, Liefertermine, Lieferverzögerung, Mitwirkungspflichten
- Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
- Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar.
- Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt werden. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Ebenso setzt die Einhaltung der Lieferfristen durch den Verkäufer die rechtzeitige Leistung der Anzahlungen aller Rechnungen durch den Kunden voraus.
- Hält der Verkäufer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, verbindliche Lieferfristen nicht ein, wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Kunde berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden ist umgehend zu erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn weder den Verkäufer noch den Zulieferer ein Verschulden trifft.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug mit der Folge, dass die Ware in unserer Halle für ihn gelagert werden muss, sind wir berechtigt, für die Dauer der Lagerung der Ware in unserer Halle eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 7 €/qm pro Monat oder angefangenen Monat zu berechnen. Ebenso sind wir im Fall des Annahmeverzuges oder bei der Verletzung von Mitwirkungshandlungen des Kunden dazu berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
- Die Anlieferung und Montage der Ware darf durch den Kunden nicht beeinträchtigt werden. Er hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Ort der Montage notwendigen Vorkehrungen zu treffen und den Verkäufer über die am Ort der Montage einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften zu unterrichten. Der Kunde hat dem Verkäufer und seinen Mitarbeitern unentgeltlich Strom, Wasser und Licht während der Montage zur Verfügung zu stellen. Soweit der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt, hat er die dem Verkäufer entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.
- Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, gilt Ziff. IX dieser AGB.
V. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an den Kunden über. Soweit der Verkäufer die Ware auf Wunsch des Kunden nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet (Versendungskauf), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonstigen Versender über. Ist eine Abnahme vereinbart, ist diese für den Gefahrübergang der maßgebliche Zeitpunkt.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen – auch für ggf. zusätzlich geschuldete Leistungen – aus dem Liefervertrag und bis zur Befriedigung aller Forderungen vor, welche uns oder unseren Konzerngesellschaften aus anderen Rechtsgründen gegen den Kunden oder dessen Konzerngesellschaften zustehen. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren, gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu schützen und für die Dauer des Eigentumsvorbehalts als Eigentum der Freund GmbH zu kennzeichnen.
- Ist der Kunde Händler oder Verarbeiter, so ist er widerruflich ermächtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verbinden und/oder zu verarbeiten und/oder weiter zu veräußern. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag einschl. USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Bei Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits hiermit seine Ansprüche aus dem Weiterverkauf (bei Verbindung und/oder Verarbeitung anteilig auf das Verhältnis des Wertes unserer Waren zu den Herstellungskosten des Gesamtproduktes) an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist als Treuhänder für uns zur Einziehung der abgetretenen Forderungen solange berechtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, sind von uns die 110 % übersteigenden Sicherheiten freizugeben.
- Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu unterrichten.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
- Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
VII. Gewährleistung, Sach-und Rechtsmängel
Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich Ziffer VIII. – Gewähr wie folgt:
Sachmängel
- Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gilt nur dann als vom Verkäufer übernommen, wenn der Verkäufer deren Übernahme ausdrücklich schriftlich erklärt. Sollte ein Vertragsgegenstand eine etwaig vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweisen, so hat der Kunde die gesetzlichen Rechte wegen eines Mangels. Eine besondere Garantie, aus der sich darüber hinausgehende Rechte ergeben, wird nicht übernommen. Auch begründet eine Vereinbarung über die Beschaffenheit einer Ware nicht eine strengere Haftung als im Gesetz vorgesehen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen vom Verkäufer stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.
- Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, schriftlich zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Nichteinhaltung der Rügefrist gilt die Ware gem. §§ 377, 381 HGB als genehmigt.
- Geringfügige Abweichungen von Qualität, Menge, Farbe und Ausführungen stellen keine Mängel dar. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 3 % können nicht beanstandet werden und gelten daher als genehmigt. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung oder Pflege der Ware durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, übermäßige Beanspruchung, ungeeigneter Pflegemittel oder nachlässige Behandlung entstehen, steht der Verkäufer nicht ein. Gleiches gilt für die Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter sowie für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
- Ist eine Abnahme vereinbart, kann diese wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
- Bei nachgewiesenen Mängeln beseitigt der Verkäufer nach eigener Wahl die Mängel kostenlos oder liefert kostenfrei Ersatz. Dem Verkäufer ist dabei die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Kommt der Verkäufer diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Frist nach, so hat der Kunde schriftlich oder in Textform eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen nachzukommen hat. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde Minderung des Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern, bestehen keine Mängelansprüche mit Ausnahme von Minderungsansprüchen.
- Die Mängelgewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung bzw. bei vereinbarter Abnahme 12 Monate nach Abnahme der Sache. Dies gilt nicht in den in Ziff. VIII.1 dieser AGB genannten Fällen.
- Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, werden wir auf unsere Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus werden wir den Kunden von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.
VIII. Haftung
- Der Verkäufer haftet im Fall von Pflichtverletzungen unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Verkäufer, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen, sowie auf Arglist oder Übernahme einer Garantie beruhen.
- Der Verkäufer haftet im Übrigen auch für Schäden infolge von Pflichtverletzungen, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten, wie z. B. die mangelfreie Leistung oder Lieferung der Sache). Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind und beschränkt auf einen max. Betrag in Höhe der 1,5-fache Auftragssumme des jeweiligen betreffenden Auftrages pro Schadensfall.
- Die in den vorstehenden Sätzen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Verkäufer betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Verkäufer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
- Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Kalenderjahr ab Ablieferung bzw. Abnahme der Sache unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von Schadensursache und/oder Schadensverursacher. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht in den in Ziff. VIII.1 dieser AGB genannten Fällen.
- Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Verkäufer in Schadensfällen nicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe bzw. zur Zahlung von pauschalierten Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet.
IX. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt und anderer vom Verkäufer nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. Betriebsstörung, Streik, Naturkatastrophen, Aussperrungen, behördliche Eingriffe, Pandemien oder ähnlicher Umstände – auch wenn sie bei einem Vorlieferanten eintreten – verlängert sich die Lieferfrist im angemessenen Umfang, wenn der Verkäufer dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird. Verlängert sich die Lieferzeit aufgrund der höheren Gewalt länger als 6 Wochen, ist jede Vertragspartei dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche der Vertragsparteien sind in diesem Fall ausgeschlossen.
X. Datenschutz
Der Verkäufer ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO. Die personenbezogenen Daten der Kunden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertrages verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass Verkäufer nach Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Kunde in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a. DSGVO eingewilligt hat. Das geltende Datenschutzrecht gewährt dem Kunden gegenüber Verkäufer hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten folgende betroffenen Rechte:
- Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO,
- Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO,
- Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO,
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. 18 DS-GVO
- Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO,
- Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO;
- Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie
- Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.ladenbau-freund.de.
XI. Vertraulichkeit
Die Vertragspartner werden sämtliche ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses mündlich, schriftlich oder in sonstiger Weise direkt oder indirekt bekanntwerdenden, als vertraulich bezeichneten oder der Natur der Sache nach üblicherweise als vertraulich anzusehenden Informationen oder Informationsmaterialien zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln und diese ausschließlich im Rahmen der von diesem Vertrag erfassten Leistungen verwenden. Die Weitergabe der als vertraulich anzusehenden Informationen oder Informationsmaterialien an Dritte ist – soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist – ohne vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei unzulässig. Diese Verpflichtungen bleiben für beide Vertragspartner auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Die Nutzung von Daten in anonymisierter Form zu Darstellungs- und Verdeutlichungszwecken über den konkreten Projektrahmen hinaus ist dem Verkäufer gestattet.
XII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schrift- und Textform
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das aktuelle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Dies gilt auch für Auslandsgeschäfte.
- Gerichtsstand ist das für unseren Sitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.
- Soweit in diesen AGB Schriftform vorgesehen ist, wird die Schriftform auch durch die Einhaltung der Textform (z. B. E-Mail oder Telefax) gewahrt.
FREUND GmbH
Zeißstraße 14
37327 Leinefelde-Worbis
Stand: März 2025